Wiederbeschaffungswert

Hierunter ist der Betrag zu verstehen, den Geschädigte nach einem Totalschaden/Unfall aufbringen müssen, um am regionalen Fahrzeugmarkt einen vergleichbaren Wagen zu kaufen. Es handelt sich somit um mehr als den Zeitwert. Hinzu kommt der so genannte Wiederbeschaffungsaufwand. Berechnet wird der Wiederbeschaffungswert durch einen Kfz Sachverständigen in einem für die Schadensregulierung notwendigen Gutachten.

Der Kfz-Experte wird alle relevanten Kriterien wie Ausstattungsmerkmale, Sonderausstattung, Laufleistung, Fahrzeugzustand und eventuelle Vorschäden bei der Berechnung dieses Wertes einfließen lassen. Insofern ist die Expertise eines Gutachters nötig, da nur der Blick in die Schwacke-Liste als Referenz alleine nicht ausreicht.

Wiederbeschaffungswert: Rolle bei der Schadensregulierung

Dieser Wert kommt vor allem zum Tragen, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist. Dann greift die Abrechnung auf Totalschadenbasis, bei der Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert ausgezahlt bekommen (nicht die Reparaturkosten!). Maßgeblich ist dieser Wert auch zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur: Die Kosten hierfür dürfen den Wert der Wiederbeschaffung um maximal 130% übersteigen.