Ihr Kfz-Gutachter –
Kostenloser 24-Stunden-Service vor Ort für Sie:
Kostenloser 24-Stunden-Service vor Ort für Sie:
Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto im Großraum Stuttgart und haben keine Schuld? Bevor Sie die gegnerische Versicherung informieren, sollten Sie ein unabhängiges Kfz-Gutachten einholen. Sie haben mit uns einen erfahrenen KFZ-Gutachter in Stuttgart an Ihrer Seite, der Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt. Denn Ihr Recht liegt uns am Herzen!
CVP Kfz-Sachverständiger Stuttgart erstellt für Sie:
- Unfallgutachten/Schadensgutachten
- Wertgutachten bzw. Wertermittlung
- Fahrzeugbewertungen
- Kostenvoranschlag
- Fahrzeuggutachten
Auch im Fall von Bagatellschäden (Bagatellgrenze 750€) sind wir Ihr Fachmann. In diesem Fall erstellen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.
Begutachtung noch am gleichen Tag der Kontaktaufnahme!
Jetzt anrufen & Schadenshöhe vom Kfz-Sachverständigen prüfen lassen.
Ablauf nach dem Unfallschaden:
Schnelle Schadensregulierung mit einem Fachmann an Ihrer Seite
1. Gutachter anrufen & Termin vereinbaren
2. Begutachtung & Beratung vor Ort
Wir besichtigten den Schadensfall schnellstmöglich bei Ihnen vor Ort, prüfen Ihr Fahrzeug genau und nehmen alle Schäden auf.
3. Kfz-Gutachten-Erstellung
Nach der Schadensaufnahme erstellen wir Ihnen das Schadengutachten und lassen es Ihnen zeitnah zukommen.
4. Abwicklung mit dem Versicherer
Wir unterstützen Sie bei der Unfallabwicklung. Direktabrechnung der Sachverständigengebühren mit der Haftpflichtversicherung.
Jetzt kostenfreie Erstberatung vom Sachverständigen sichern
CVP Kfz-Sachverständige Stuttgart:
Wie können wir Ihnen helfen?

Unfallgutachten
- Schadensprüfung nach einem Verkehrsunfall
- Begutachtung am Unfallort
- Dokumentation aller Schadenspositionen
- Individuelle & unabhängige Beratung

Schadengutachten
- Feststellung der Schadenart & Schadenhöhe
- Beweissicherung
- Ermittlung der Wertminderung
- Dokumentation des Restwertes

Kostenvoranschlag
- Ermittlung der Schadenshöhe bei Bagatellschäden
- Rechnungsprüfung reparierter Schäden
- Kurzgutachten als Alternative

Wertgutachten
- Ermittlung des Zeitwertes
- Feststellung wertmindernder Schäden
- Fahrzeugbewertung, z.B. für Oldtimer
- Wertgutachten für Sonderausstattungen

Fahrzeugbewertung
- Bewertung von Gebrauchtwagen & Neuwagen
- Professionelle & unabhängige Fahrzeugbewertung
- Fahrzeugbewertung für Kauf oder Verkauf
- Individuelle Bewertung vom Kfz-Gutachter

Kaufberatung
- Kaufbegleitung beim Gebrauchtwagenkauf
- Vor-Ort Beratung
- Kfz-Experte an Ihrer Seite
- Partner bei Preisverhandlungen
Schnell & unkompliziert: Schadensmeldung per WhatsApp:
Zur ersten kostenlosen Einschätzung reichen uns bereits ein paar Fotos. Senden Sie uns diese gerne per WhatsApp inkl. einer kurzen Schilderung des Unfallschadens.

Ihr starker Partner mit einem Netzwerk aus Experten
Wir arbeiten ausschließlich mit ausgewiesenen Kfz-Experten zusammen

Unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in Stuttgart & Umgebung
Wir arbeiten mit Methoden, die der neuesten Prüf- und Diagnosetechnik entsprechen.
Wir begleiten und unterstützen Sie in jeder Phase der Unfallschadenregulierung und sind 24h für Sie erreichbar. Termine bekommen Sie im Notfall sogar bereits am selben Tag.
Sie hatten einen Unfallschaden oder haben Fragen? Jetzt anrufen: 0170 23 23 553
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an. 24h-Notfall-Service in StuttgartUnverschuldeter Unfall?
Was Sie jetzt tun sollten:
- Sie hatten einen Unfall? (Ihnen ist dabei hoffentlich nichts passiert!)
- Sie rufen uns an (rund um die Uhr, auch am Wochenende).
- Wir kommen zu Ihnen und begutachten den Schaden. Je nach Bedarf an der Unfallstelle, in die Werkstatt oder bei Ihnen Zuhause.
- Wir ermitteln die Schadenshöhe und erstellen ein rechtssicheres Gutachten. Danach senden wir es Ihnen vorab per Post zu, wenn Eile geboten ist, vorab per E-Mail innerhalb von 48 Stunden.
- Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit Ihrer und der gegnerischen Haftpflichtversicherung und rechnen unser Honorar direkt mit dem Versicherer ab.
- Die Schadenssumme wird ausgezahlt – entweder direkt an Sie oder die reparierende Werkstatt.

Warum Sie nach einem Autounfall einen Kfz-Gutachter brauchen
Wie geht es weiter nach einem Verkehrsunfall? Ein solcher kostet Sie insbesondere Zeit, Nerven und Geduld, es sei denn, Sie kennen das CVP-Team! Ein Anruf bei uns genügt für die gesamte Schadensabwicklung.
Unser Gutachten erhalten Sie in ausführlicher, präziser dokumentierter Form (inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall, uvm.). Aufgrund unserer genauen Dokumentation des Schadens bearbeiten Versicherungen den Fall erfahrungsgemäß schneller und die bemessene Schadensumme wird deutlich schneller ausbezahlt.
Sie haben sich hierbei um nichts zu kümmern. Das Gutachterhonorar eines Kfz-Sachverständigen sowie ggf. die Kosten für einen Rechtsanwalt sind für Sie kostenlos. Sämtliche Kosten hat die Versicherung des Unfallgegners bzw. Verursachers zu tragen.
Mit uns als Kfz-Gutachter sparen Sie Zeit, Geld und Nerven! Wichtig: beauftragen Sie einen eigenen versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Kennen Sie Ihre Rechte als Geschädigter?
CVP Kfz-Gutachter Stuttgart: Was unsere Kunden sagen




Unserer Einsatzgebiete im Stuttgarter Raum:
Unabhängigkeit, präzise Schadensaufnahme und schnelle Terminvergabe. Diese Leistungen bieten wir Ihnen in Stuttgart und im gesamten Stuttgarter Großraum an, darunter:
- Göppingen
- Filderstadt
- Böblingen
- Fellbach
- Kirchheim
- Kornwestheim
- Rottweil
- Schorndorf
- Sindelfingen
- Tübingen
- Villingen-Schwenningen
- Waiblingen

CVP Kfz-Sachverständigenbüro Stuttgart - Kontakt & Öffnungszeiten:
Hauptniederlassung
CVP Kfz-Gutachter Ansprechpartner: Chris Prasidis
Öffnungszeiten
- Montag06:00 bis 23:00 Uhr
- Dienstag06:00 bis 23:00 Uhr
- Mittwoch06:00 bis 23:00 Uhr
- Donnerstag06:00 bis 23:00 Uhr
- Freitag06:00 bis 23:00 Uhr
- Samstag06:00 bis 23:00 Uhr
- Sonntag06:00 bis 23:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen)
- Bei Personenschäden den Notruf anrufen (Rettungsdienst: 112)
- Rufen Sie STETS die Polizei an (Polizei: 110)
- Fertigen Sie, wenn möglich, Fotos von sämtlichen Schäden an
- Daten des Unfallgegners und ggf. der Zeugen notieren (erstellen Sie einen Unfallbericht)
- Beauftragen Sie CVP Kfz-Gutachter für eine schnelle Schadenabwicklung
Bei einem Unfall haftet stets die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das bedeutet, dass Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gar nichts bezahlen müssen – auch nicht das Gutachter-Honorar für das notwendige Unfallgutachten. In seltenen Fällen muss man die Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung anwaltlich durchsetzen. Auch dabei unterstützen wir Sie gern, indem wir Ihnen kompetente Fachanwälte für Verkehrsrecht empfehlen. Auch die Anwaltskosten muss die gegnersiche Versicherung übernehmen.
Sind Sie schuld an dem Unfall, bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung das Gutachter-Honorar. Darum kümmern wir uns.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie bei einem Autohändler in Ihrer Region (!) für ein exakt gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten. Berücksichtigt werden dabei Fahrzeugmodell und -baujahr, Kilometerleistung, Sonderausstattungen und Lackierungen, die Anzahl der Vorbesitzer, eventuell vorhandene Vorschäden sowie die verbleibende Zeit bis zur nächsten fälligen TÜV- und Abgasuntersuchung.
Bei der Frage nach dem Restwert ermitteln wir für Sie die Verkaufssumme, die Sie für Ihr Unfallfahrzeug erzielen könnten, wenn Sie es nicht reparieren lassen. Wichtig ist der Restwert immer dann, wenn überlegt werden muss, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Versicherungen setzen hier eine Grenze von 130% an – d.h. wenn eine Reparatur 30% mehr kosten würde als eine Neubeschaffung des Fahrzeugs in seinem derzeitigen Zustand. Erstattet wird grundsätzlich nur die Differenz zwischen dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Restwert und dem Netto-Wiederbeschaffungswert. Von einem „technischen Totalschaden“ spricht man, wenn das Fahrzeug auch mit großem Aufwand nicht mehr reparierbar ist. Ein sogenannter „wirtschaftlicher Totalschaden“ bedeutet, dass eine Reparatur des Unfallfahrzeugs zwar technisch möglich wäre, unter finanziellen (also wirtschaftlichen) Aspekten jedoch nicht sinnvoll.
Achtung: Versicherungsunternehmen schauen genau hin, wenn es um die Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs geht! Um die Kriterien für eine Kostenerstattung zu erfüllen, muss das Fahrzeug nach der Reparatur vom Fahrzeughalter noch mindestens 6 Monate lang weiter genutzt werden.