130-Prozent-Regel
Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nachweislich weiternutzt. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur nach Gutachten.
Lexikon
Über 61 Fachbegriffe rund um Schadenregulierung, Fahrzeugbewertung und Versicherung – verständlich, präzise und auf den Punkt erklärt.
Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nachweislich weiternutzt. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur nach Gutachten.
Erstattungsfähige Kosten für das Bergen und Abschleppen eines unfallbeschädigten Fahrzeugs zur nächstgelegenen Werkstatt oder zum sicheren Abstellort.
Schriftliche Vereinbarung, mit der der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche an den Sachverständigen oder die Werkstatt abtritt – häufig zur direkten Abrechnung mit der Versicherung.
Messverfahren zur Prüfung der Fahrwerksgeometrie. Wird nach Unfällen eingesetzt, um verzogene Achsen, Lenk- und Spurfehler präzise zu erkennen.
Schaden, der bereits vor dem aktuellen Schadensereignis vorhanden war. Muss im Gutachten klar abgegrenzt werden, da er nicht vom Unfallgegner zu erstatten ist.
Geringfügiger Schaden bis ca. 750–1.000 €. Hier kann ein Kostenvoranschlag genügen; ein vollständiges Gutachten ist meist nicht erforderlich.
Mitlackierung angrenzender Bauteile, um Farbtonunterschiede unsichtbar zu machen. Erstattungsfähig, wenn technisch oder optisch erforderlich.
Gutachten zur rechtssicheren Dokumentation eines Schadens – häufig vor Reparatur oder zur Vorlage bei Gericht.
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die maßgeblich für Schadenregulierung, Wertminderung und Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten sind.
Spezialverfahren zur fachgerechten Reparatur von CFK-Bauteilen. Erfordert geschultes Personal und freigegebene Materialien.
Deutsche Automobil Treuhand – führender Anbieter von Fahrzeugbewertungs- und Kalkulationsdaten, Grundlage vieler Gutachten.
Besteuerungsform beim Gebrauchtwagenhandel: Umsatzsteuer fällt nur auf die Handelsspanne an. Relevant für die Wiederbeschaffungswert-Ermittlung.
Internationaler Anbieter von Fahrzeugbewertungs- und Marktdaten, alternativ zur DAT.
Ermittlung des aktuellen Marktwertes eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Zustand, Ausstattung, Laufleistung und Marktlage.
Amtliches Dokument mit den technischen Daten und Halterangaben – Grundlage jeder Bewertung.
Abrechnung der Schadenshöhe auf Gutachtenbasis – ohne tatsächliche Reparatur. Üblich, wenn der Geschädigte selbst entscheidet, wie er den Schaden behandelt.
Offizielle Zulassung von Reparaturmethoden, Ersatzteilen oder Lacken durch den Fahrzeughersteller. Wichtig für Garantie- und Sicherheitsfragen.
Schriftliches Sachverständigenwerk zur Beurteilung von Schaden, Wert oder technischem Zustand eines Fahrzeugs. Grundlage der Schadenregulierung.
Pflichtversicherung des Fahrzeughalters, die Schäden Dritter abdeckt – Hauptansprechpartner bei einem Fremdverschulden.
Gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung des Fahrzeugs. Beeinflusst Marktwert und Wiederverkauf.
Hilfsmittel zur Begutachtung des Unterbodens. Pflicht bei vollständiger Schadenaufnahme nach VDI 5900.
Gesamtkosten für die fachgerechte Reparatur eines Schadens, einschließlich Ersatzteile, Arbeitszeiten und Lackierung.
Freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teilkasko deckt z. B. Diebstahl, Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle.
Software wie Audatex, DAT SilverDAT oder Eurotax zur normierten Berechnung von Reparaturkosten auf Basis von Herstellervorgaben.
Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten ohne vollständige Begutachtung. Bei größeren Schäden nicht ausreichend.
Systematische Foto-Aufnahme aller Schadensbereiche – Pflichtbestandteil eines normgerechten Gutachtens.
Einflussgrößen wie Region, Saison, Nachfrage, Modellgeneration – wichtig zur korrekten Wertermittlung.
Wertverlust eines Fahrzeugs allein aufgrund seiner Unfalleigenschaft – auch nach perfekter Reparatur.
Erstattungsfähige Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit oder bei wirtschaftlichem Totalschaden.
Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Bezugspunkt für die Wertentwicklung.
Geldbetrag als Ausgleich für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann – als Alternative zum Mietwagen.
Originalteile des Fahrzeugherstellers (Original Equipment Manufacturer). Sicherheitsrelevant und versicherungstauglich.
Gutachten, das im Auftrag einer Partei – meist des Geschädigten – erstellt wird. Im Gegensatz zum gerichtlichen Sachverständigengutachten.
Strukturierter Bericht über durchgeführte Prüfschritte, Messwerte und Beobachtungen – Anhang vieler Gutachten.
Anteilige Aufteilung des Schadens bei Mitverschulden mehrerer Beteiligter. Typisch z. B. bei Auffahrunfällen mit Teilschuld.
Vorrichtung zur Vermessung und Richtung verzogener Karosserien. Voraussetzung für hochwertige Karosseriereparaturen.
Nachweis, dass eine fiktiv abgerechnete Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde – Voraussetzung für die 130-%-Regel.
Verbleibender Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach dem Schaden – ermittelt über Restwertbörsen oder regionale Aufkäufer.
Konkretes Kaufangebot für das beschädigte Fahrzeug. Beeinflusst die Schadenshöhe bei Totalschaden.
Unabhängiger, fachlich qualifizierter Experte für Fahrzeugschäden, -werte und Unfallrekonstruktion.
Gesamter Prozess von Unfall über Gutachten und Reparatur bis zur finalen Abrechnung mit der Versicherung.
Pflicht des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten – etwa durch sinnvolle Mietwagenwahl.
Bekannte Datengrundlage für Fahrzeugbewertung und Mietwagenkostenberechnung.
Teilbereich der Achsvermessung – misst die Stellung der Räder zueinander. Sicherheitsrelevant nach Unfällen.
Stundensatz einer Werkstatt für Mechanik-, Karosserie- oder Lackierarbeiten. Maßgeblich für die Kostenkalkulation.
Reparatur ist technisch nicht mehr sinnvoll oder möglich – das Fahrzeug ist wirtschaftlich oder physikalisch nicht zu retten.
Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert deutlich. Es wird auf Wiederbeschaffungsbasis abgerechnet.
Förderung für E-Fahrzeuge – kann bei Wertermittlung und Restwert eine Rolle spielen.
Vom Geschädigten beauftragtes Gutachten – frei von Einflussnahme der Versicherung. Stärkt die eigene Position erheblich.
Technische Analyse eines Unfalls zur Klärung von Hergang, Geschwindigkeiten und Verschulden.
Branchenrichtlinie für Kfz-Sachverständige (ab 2025). Definiert Qualifikation, Schadenaufnahme, Dokumentation und Neutralität.
Alternatives Angebot der Versicherung – etwa für Werkstatt oder Restwertkäufer. Geschädigte sind nicht zur Annahme verpflichtet.
Zustand, in dem ein Fahrzeug ohne Gefahr am Straßenverkehr teilnehmen kann. Relevant für Reparaturentscheidungen.
Bereits dokumentierter, reparierter oder bekannter Schaden vor dem aktuellen Ereignis. Muss offen gelegt werden.
Gutachten zur Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes – z. B. für Verkauf, Versicherung, Erbschaft oder Finanzierung.
Verlust an Marktwert nach einem Unfall – auch nach fachgerechter Reparatur. Wird im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Zeitraum, der zur Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs angesetzt wird – relevant für Nutzungsausfall.
Betrag, den ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt kosten würde – Grundlage bei Totalschaden.
Aktueller Marktwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und Zustand.
Nicht serienmäßige Ausstattung wie Felgen, Anhängerkupplung, Soundsystem. Beeinflusst Wert und Schadenshöhe.
Früher Fahrzeugbrief – wichtigstes Eigentumsdokument. Pflicht bei Wertgutachten und Verkauf.
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FAQ
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Kontakt aufnehmenEs soll Geschädigten, Halterinnen und Haltern eine verständliche Übersicht über die wichtigsten Begriffe rund um Kfz-Gutachten, Schadenregulierung und Fahrzeugbewertung geben.
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