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Lexikon

Kfz-Gutachten Lexikon

Über 61 Fachbegriffe rund um Schadenregulierung, Fahrzeugbewertung und Versicherung – verständlich, präzise und auf den Punkt erklärt.

#1 Begriff
1

130-Prozent-Regel

Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nachweislich weiternutzt. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur nach Gutachten.

A4 Begriffe
A

Abschleppkosten

Erstattungsfähige Kosten für das Bergen und Abschleppen eines unfallbeschädigten Fahrzeugs zur nächstgelegenen Werkstatt oder zum sicheren Abstellort.

A

Abtretungserklärung

Schriftliche Vereinbarung, mit der der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche an den Sachverständigen oder die Werkstatt abtritt – häufig zur direkten Abrechnung mit der Versicherung.

A

Achsvermessung

Messverfahren zur Prüfung der Fahrwerksgeometrie. Wird nach Unfällen eingesetzt, um verzogene Achsen, Lenk- und Spurfehler präzise zu erkennen.

A

Altschaden

Schaden, der bereits vor dem aktuellen Schadensereignis vorhanden war. Muss im Gutachten klar abgegrenzt werden, da er nicht vom Unfallgegner zu erstatten ist.

B4 Begriffe
B

Bagatellschaden

Geringfügiger Schaden bis ca. 750–1.000 €. Hier kann ein Kostenvoranschlag genügen; ein vollständiges Gutachten ist meist nicht erforderlich.

B

Beilackierung

Mitlackierung angrenzender Bauteile, um Farbtonunterschiede unsichtbar zu machen. Erstattungsfähig, wenn technisch oder optisch erforderlich.

B

Beweissicherungsgutachten

Gutachten zur rechtssicheren Dokumentation eines Schadens – häufig vor Reparatur oder zur Vorlage bei Gericht.

B

BGH-Rechtsprechung

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die maßgeblich für Schadenregulierung, Wertminderung und Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten sind.

C1 Begriff
C

Carbon-Reparatur

Spezialverfahren zur fachgerechten Reparatur von CFK-Bauteilen. Erfordert geschultes Personal und freigegebene Materialien.

D2 Begriffe
D

DAT

Deutsche Automobil Treuhand – führender Anbieter von Fahrzeugbewertungs- und Kalkulationsdaten, Grundlage vieler Gutachten.

D

Differenzbesteuerung

Besteuerungsform beim Gebrauchtwagenhandel: Umsatzsteuer fällt nur auf die Handelsspanne an. Relevant für die Wiederbeschaffungswert-Ermittlung.

E1 Begriff
E

Eurotax

Internationaler Anbieter von Fahrzeugbewertungs- und Marktdaten, alternativ zur DAT.

F4 Begriffe
F

Fahrzeugbewertung

Ermittlung des aktuellen Marktwertes eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Zustand, Ausstattung, Laufleistung und Marktlage.

F

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Amtliches Dokument mit den technischen Daten und Halterangaben – Grundlage jeder Bewertung.

F

Fiktive Abrechnung

Abrechnung der Schadenshöhe auf Gutachtenbasis – ohne tatsächliche Reparatur. Üblich, wenn der Geschädigte selbst entscheidet, wie er den Schaden behandelt.

F

Freigabe (Hersteller)

Offizielle Zulassung von Reparaturmethoden, Ersatzteilen oder Lacken durch den Fahrzeughersteller. Wichtig für Garantie- und Sicherheitsfragen.

G1 Begriff
G

Gutachten

Schriftliches Sachverständigenwerk zur Beurteilung von Schaden, Wert oder technischem Zustand eines Fahrzeugs. Grundlage der Schadenregulierung.

H3 Begriffe
H

Haftpflichtversicherung

Pflichtversicherung des Fahrzeughalters, die Schäden Dritter abdeckt – Hauptansprechpartner bei einem Fremdverschulden.

H

Hauptuntersuchung (HU)

Gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung des Fahrzeugs. Beeinflusst Marktwert und Wiederverkauf.

H

Hebebühne

Hilfsmittel zur Begutachtung des Unterbodens. Pflicht bei vollständiger Schadenaufnahme nach VDI 5900.

I1 Begriff
I

Instandsetzungskosten

Gesamtkosten für die fachgerechte Reparatur eines Schadens, einschließlich Ersatzteile, Arbeitszeiten und Lackierung.

K3 Begriffe
K

Kaskoversicherung

Freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teilkasko deckt z. B. Diebstahl, Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle.

K

Kalkulationsprogramm

Software wie Audatex, DAT SilverDAT oder Eurotax zur normierten Berechnung von Reparaturkosten auf Basis von Herstellervorgaben.

K

Kostenvoranschlag

Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten ohne vollständige Begutachtung. Bei größeren Schäden nicht ausreichend.

L1 Begriff
L

Lichtbilddokumentation

Systematische Foto-Aufnahme aller Schadensbereiche – Pflichtbestandteil eines normgerechten Gutachtens.

M3 Begriffe
M

Marktrelevante Faktoren

Einflussgrößen wie Region, Saison, Nachfrage, Modellgeneration – wichtig zur korrekten Wertermittlung.

M

Merkantile Wertminderung

Wertverlust eines Fahrzeugs allein aufgrund seiner Unfalleigenschaft – auch nach perfekter Reparatur.

M

Mietwagenkosten

Erstattungsfähige Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit oder bei wirtschaftlichem Totalschaden.

N2 Begriffe
N

Neupreis

Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Bezugspunkt für die Wertentwicklung.

N

Nutzungsausfallentschädigung

Geldbetrag als Ausgleich für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann – als Alternative zum Mietwagen.

O1 Begriff
O

OEM-Teile

Originalteile des Fahrzeugherstellers (Original Equipment Manufacturer). Sicherheitsrelevant und versicherungstauglich.

P2 Begriffe
P

Parteigutachten

Gutachten, das im Auftrag einer Partei – meist des Geschädigten – erstellt wird. Im Gegensatz zum gerichtlichen Sachverständigengutachten.

P

Prüfbericht

Strukturierter Bericht über durchgeführte Prüfschritte, Messwerte und Beobachtungen – Anhang vieler Gutachten.

Q1 Begriff
Q

Quotelung

Anteilige Aufteilung des Schadens bei Mitverschulden mehrerer Beteiligter. Typisch z. B. bei Auffahrunfällen mit Teilschuld.

R4 Begriffe
R

Rahmenrichtsystem

Vorrichtung zur Vermessung und Richtung verzogener Karosserien. Voraussetzung für hochwertige Karosseriereparaturen.

R

Reparaturbestätigung

Nachweis, dass eine fiktiv abgerechnete Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde – Voraussetzung für die 130-%-Regel.

R

Restwert

Verbleibender Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach dem Schaden – ermittelt über Restwertbörsen oder regionale Aufkäufer.

R

Restwertangebot

Konkretes Kaufangebot für das beschädigte Fahrzeug. Beeinflusst die Schadenshöhe bei Totalschaden.

S6 Begriffe
S

Sachverständiger

Unabhängiger, fachlich qualifizierter Experte für Fahrzeugschäden, -werte und Unfallrekonstruktion.

S

Schadensabwicklung

Gesamter Prozess von Unfall über Gutachten und Reparatur bis zur finalen Abrechnung mit der Versicherung.

S

Schadensminderungspflicht

Pflicht des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten – etwa durch sinnvolle Mietwagenwahl.

S

Schwacke-Liste

Bekannte Datengrundlage für Fahrzeugbewertung und Mietwagenkostenberechnung.

S

Spurvermessung

Teilbereich der Achsvermessung – misst die Stellung der Räder zueinander. Sicherheitsrelevant nach Unfällen.

S

Stundenverrechnungssatz

Stundensatz einer Werkstatt für Mechanik-, Karosserie- oder Lackierarbeiten. Maßgeblich für die Kostenkalkulation.

T2 Begriffe
T

Technischer Totalschaden

Reparatur ist technisch nicht mehr sinnvoll oder möglich – das Fahrzeug ist wirtschaftlich oder physikalisch nicht zu retten.

T

Totalschaden

Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert deutlich. Es wird auf Wiederbeschaffungsbasis abgerechnet.

U3 Begriffe
U

Umweltbonus

Förderung für E-Fahrzeuge – kann bei Wertermittlung und Restwert eine Rolle spielen.

U

Unabhängiges Gutachten

Vom Geschädigten beauftragtes Gutachten – frei von Einflussnahme der Versicherung. Stärkt die eigene Position erheblich.

U

Unfallrekonstruktion

Technische Analyse eines Unfalls zur Klärung von Hergang, Geschwindigkeiten und Verschulden.

V4 Begriffe
V

VDI 5900

Branchenrichtlinie für Kfz-Sachverständige (ab 2025). Definiert Qualifikation, Schadenaufnahme, Dokumentation und Neutralität.

V

Vergleichsangebot

Alternatives Angebot der Versicherung – etwa für Werkstatt oder Restwertkäufer. Geschädigte sind nicht zur Annahme verpflichtet.

V

Verkehrssicherheit

Zustand, in dem ein Fahrzeug ohne Gefahr am Straßenverkehr teilnehmen kann. Relevant für Reparaturentscheidungen.

V

Vorschaden

Bereits dokumentierter, reparierter oder bekannter Schaden vor dem aktuellen Ereignis. Muss offen gelegt werden.

W4 Begriffe
W

Wertgutachten

Gutachten zur Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes – z. B. für Verkauf, Versicherung, Erbschaft oder Finanzierung.

W

Wertminderung

Verlust an Marktwert nach einem Unfall – auch nach fachgerechter Reparatur. Wird im Gutachten gesondert ausgewiesen.

W

Wiederbeschaffungsdauer

Zeitraum, der zur Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs angesetzt wird – relevant für Nutzungsausfall.

W

Wiederbeschaffungswert

Betrag, den ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt kosten würde – Grundlage bei Totalschaden.

Z3 Begriffe
Z

Zeitwert

Aktueller Marktwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und Zustand.

Z

Zubehör

Nicht serienmäßige Ausstattung wie Felgen, Anhängerkupplung, Soundsystem. Beeinflusst Wert und Schadenshöhe.

Z

Zulassungsbescheinigung Teil II

Früher Fahrzeugbrief – wichtigstes Eigentumsdokument. Pflicht bei Wertgutachten und Verkauf.

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