Restwert

Der steuerfreie Restwert beziffert den Betrag, den der Fahrzeughalter nach einem Totalschaden noch für ein Fahrzeug am Markt erzielen kann. Je größer das Schadensbild ist, desto niedriger wird dieser Wert für ein Fahrzeug anzusetzen sein. Es handelt sich gewissermaßen um den Zeitwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall.

Hergeleitet wird dieser Wert durch einen Kfz-Sachverständigen in einem Gutachten. Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. Aus diesem Grund ist ein Schadensgutachten für die anstehende Abwicklung mit der Versicherung nach einem Unfall unverzichtbar.

Der Restwert ist maßgeblich für den Verkauf von Unfallfahrzeugen

Der im Schadensgutachten festgestellte Wert ist beim Kauf als Obergrenze bindend. Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1992 besagt, dass sich Geschädigte einen eventuellen Übererlös anrechnen lassen müssen. Gelingt es dem Halter nicht, den Unfallwagen in einer gewissen Zeit zu verkaufen, kann er die Versicherung des Unfallgegners mit dieser Aufgabe versehen.