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Wichtige Begriffe

Was ist das überhaupt?

Was ist Nutzungsausfall-entschädigung?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Verlust der Fahrzeugnutzung geltend zu machen: Er kann entweder einen Mietwagen in Anspruch nehmen – sofern er auf ein Fahrzeug angewiesen ist – oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Die Nutzungsausfallentschädigung entschädigt den Fahrzeugeigentümer dafür, dass er sein Fahrzeug für eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht nutzen konnte. Grundlage ist der allgemein anerkannte Rechtsgrundsatz, dass der Gebrauch eines Kraftfahrzeugs einen messbaren wirtschaftlichen Wert hat – und dieser Wertverlust vom Schädiger zu erstatten ist.

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

Nutzungswille: Es muss erkennbar sein, dass der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollte. Wer sein Auto dauerhaft in der Garage stehen lässt oder es nachweislich nicht benötigt, kann keinen Nutzungsausfall verlangen.

Nutzungsmöglichkeit: Der Geschädigte muss grundsätzlich in der Lage gewesen sein, das Fahrzeug zu nutzen – etwa durch einen gültigen Führerschein und körperliche Fahrtüchtigkeit.

Zudem ist die Dauer der Nichtnutzung konkret nachzuweisen. Als geeignete Belege gelten insbesondere die Werkstattrechnung oder der Reparaturauftrag, aus denen die Reparaturdauer klar hervorgeht.

Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung

Wie berechnet sich die Höhe der Nutzungsausfall-entschädigung?

Die Höhe richtet sich nach zwei Faktoren: der Fahrzeugklasse und der Dauer des Ausfalls.

Fahrzeugklasse: Die Einstufung erfolgt anhand anerkannter Bewertungslisten, insbesondere der Schwacke-Liste oder der Sanden/Danner-Liste. Beide Listen ordnen Fahrzeugtypen in Klassen ein und weisen ihnen entsprechende Tagessätze zu.

Fahrzeugalter: Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, werden nach gängiger Rechtsprechung regelmäßig in eine niedrigere Klasse eingestuft. Das wirkt sich entsprechend auf den täglichen Entschädigungsbetrag aus.

Ausfalldauer: Grundsätzlich werden die Tage erstattet, an denen das Fahrzeug nachweislich nicht zur Verfügung stand – also in der Regel die Dauer der Reparatur laut Werkstattrechnung.

Mindestens 23 Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag nach Verkehrsunfall: Das sind die Voraussetzungen

Nutzungsausfallentschädigung – was für ein langes und kompliziertes Wort! Wenn Sie diesen Ratgeber als Geschädigter gelesen haben, werden Sie die Bedeutung und wesentliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit einem Autounfall nachvollziehen können.

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter. Telefon: 0711 460 50 855

Als Geschädigter steht Ihnen eine Nutzungsentschädigung zu!

Sie werden mit dem Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung wahrscheinlich zum ersten Mal nach einem unverschuldeten Unfall in Berührung kommen, falls der Unfallwagen reparaturbedingt für einige Tage nicht zur Verfügung steht und kein Zweitfahrzeug vorhanden ist. Um Nutzungsausfall in voller Höhe einfordern zu können, sollten Sie auf ein unabhängiges Gutachterbüro setzen. So viel steht fest: Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird keinen eigenen Sachverständigen schicken, um IHRE Ersatzansprüche in puncto Ausfallentschädigung zu maximieren. Schließlich ist der Versicherer des Unfallgegners ersatzpflichtig.

Nehmen Sie sich einige Minuten für die Lektüre: Dieser Ratgeber spricht für sich!

Wenn das Zitat von Aristoteles auf einen Gebrauchsgegenstand im Alltag nicht zutrifft, dann ist das zweifellos Ihr PKW. Alleine für den täglichen Arbeitsweg können Pendler nicht darauf verzichten: Und das ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen. Die Nutzungsausfallentschädigung hat somit bei der Unfallregulierung eine starke Daseinsberechtigung für Geschädigte für den Zeitraum der Reparatur!

„Was es alles gibt, was ich nicht brauche."— Aristoteles

Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zur Nutzungsausfallentschädigung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können sich Geschädigte zwischen einem Mietwagen und Nutzungsausfall entscheiden.

Die Höhe des Nutzungsausfalls ergibt sich aus einer Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch), die unterschiedliche Tagessätze für 11 Fahrzeugklassen beschreibt. Der Fahrzeugtyp und das Alter entscheiden über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.

Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung: Der Schaden ist so groß, dass das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Ferner müssen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sein.

Über den gewährten Nutzungsausfall können Sie frei verfügen, die Übernahme von Mietwagenkosten ist zweckgebunden. Vor allem bei unklarer Schuldfrage ist eine Nutzungsentschädigung vorzuziehen.

Definition: Nutzungsausfallentschädigung

Können Sie als Unfallgeschädigter Ihr Fahrzeug nicht nutzen, steht Ihnen für diese wegfallende Verfügbarkeit ein Nutzungsausfall zu. Rechtlich wird der Wegfall des Autos während der Reparatur des Schadens als geldwerter Vermögensbestandteil bewertet. Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung ist das Vorhandensein von Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit.

Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung

Wie berechnet man die Nutzungsausfallentschädigung?

Bei der Gutachtenerstellung wird der Sachverständige eine Nutzungsausfalltabelle (z. B. EurotaxSchwacke, auch Schwacke-Liste genannt) heranziehen und Ihren PKW zur Berechnung in eine Gruppe einordnen. Anhand des Tagessatzes, des Fahrzeugalters und der unfallbedingten Reparaturzeit berechnet sich die Summe des Nutzungsausfalls.

Wie lange habe ich Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung?

Maßgeblich ist der Ausfallzeitraum ab dem Unfallzeitpunkt, den der Sachverständige im Schadensgutachten beziffert. Im Regelfall erstreckt sich der Zeitraum je nach Schaden auf ca. 2 Wochen. Beim wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wiederbeschaffungszeitraum darüber hinaus gehen. Diese Dauer gilt grundsätzlich auch für ein Ersatzfahrzeug.

Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung – wofür soll ich mich entscheiden?

Das hängt davon ab, wie sehr Sie auf das Auto angewiesen sind und wie klar die Schuldfrage ist. Ist sie nicht eindeutig, fahren Sie mit Nutzungsausfall besser. Die Zahlung würde ggf. um die Quote gekürzt. Beim Ersatzwagen würde eine Beteiligung an den Kosten bei zugesprochener Teilschuld drohen.

Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für mein Motorrad?

Ja, sofern das Motorrad wie ein Auto genutzt wird und z. B. das tägliche Vehikel für den Weg zur Arbeitsstelle ist. Zu beachten ist, dass es für Motorräder eine eigene Tabelle gibt. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist alternativ zu prüfen.

Benötige ich ein Haftpflichtgutachten, um die Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten?

Ja, oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro ist laut der Rechtsprechung des BGH ein Sachverständigengutachten für die Schadensabwicklung inkl. Berücksichtigung der Nutzungsausfallentschädigung notwendig. Wenn Sie Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung exakt beziffern möchten, kann dies aussagekräftig nur auf Gutachtenbasis geschehen. Zudem ist ein Reparaturnachweis (Werkstattrechnung) vorgesehen.

Sie haben weitere Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter. Telefon: 0711 460 50 855

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen

Um überhaupt an eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall denken zu können, müssen Sie unschuldig sein und das Auto muss fahruntüchtig sein. Eine Reparatur ist der Grund für die Ausfallzeit für den Geschädigten. Ansonsten bestünde kein Grund, auf das Auto verzichten zu müssen. Bei Eigenverschulden (Kaskofall) besteht kein Anspruch auf Geltendmachung von Nutzungsausfall. Hierfür sind Kaskoversicherungen in aller Regel nicht ersatzpflichtig. Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, das täglich genutzt wird. Aus Hobbyzwecken in der Freizeit gefahrene Fahrzeuge wie Oldtimer oder Quads werden beim Nutzungsausfall in aller Regel nicht berücksichtigt. Nutzungsintention und Nutzungsmöglichkeit sind zwei wesentliche Voraussetzungen für diesen Schadensersatzanspruch.

1. Voraussetzung: Nutzungswille (Nutzungsintention)

Sie hätten das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollen/müssen, wenn es nicht unfallbedingt fahruntüchtig geworden wäre. Der tägliche Weg zur Arbeit ist ein zulässiges Argument, um den Nutzungswillen zu dokumentieren. Auch ein bereits gebuchter Urlaub oder der notwendige Transport der Kinder sind triftige Gründe. In einigen Urteilen gehen Gerichte sogar so weit, die Zulassung von Fahrzeugen an sich als Willen zur Nutzung auszulegen.

2. Voraussetzung: Nutzungsmöglichkeit

Sie müssen nach einem Verkehrsunfall in der Lage sein, das Fahrzeug überhaupt zu nutzen. Befinden Sie sich im Krankenhaus, fällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aufgrund der Verletzung weg (Sie können Schmerzensgeld und Übernahme von Heilungskosten als Schadensersatz verlangen). Ferner müssen Sie anwesend sein: Wer zu der Zeit im Urlaub ist, wird keine Nutzungsausfallentschädigung für sich beanspruchen können.

So berechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung in Ihrem Fall

Basis für die Herleitung der Höhe des Nutzungsausfalls ist eine Tabelle (auch Eurotax-Schwacke oder Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch genannt), die mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert wird. Darin finden sich 11 Gruppen (A bis L), in denen aufsteigende Sätze von mindestens 23 bis höchstens 175 Euro zugeordnet sind.

Folgende Faktoren haben gemäß dieser Schwacke-Liste einen Einfluss auf die Einordnung in eine Gruppe der Nutzungsausfalltabelle:

  • Fahrzeugkategorie / Fahrzeugklasse
  • Ausstattung (ggf. Sonderausstattung)
  • Baujahr*
  • Motorleistung

Bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, ist eine Herabstufung um eine Klasse beim Nutzungsausfall üblich. Bei Fahrzeugen, die deutlich älter als 5 Jahre sind, kann anstelle der Nutzungsausfallentschädigung eine Reduzierung auf die Vorhaltekosten unter Umständen in Betracht kommen. Einige Haftpflichtversicherer argumentieren, dass die Reparatur des Unfallfahrzeugs bereits zu einer Wertsteigerung führe. Mit Vorhaltekosten erhalten Geschädigte eine geringe Entschädigung.

Beispiele für Nutzungsausfall: Mit dieser Summe können Sie rechnen

Ein Kleinstwagen wie ein Ford Ka wird in Gruppe A eingeordnet, was 23 Euro pro Tag entspricht. Sieht das Schadensgutachten eine unfallbedingte Ausfallzeit von 10 Tagen vor, erhält der Geschädigte eine Zahlung über 230 Euro Nutzungsausfallentschädigung. Ein Mercedes SL 600 wird in Fahrzeuggruppe L eingeordnet, was einem Tagessatz von 175 Euro entspricht. Bei 10 Tagen Dauer für die Reparatur in einer Fachwerkstatt würde der Unfallgeschädigte 1.750 Euro Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Vorausgesetzt ist in beiden Beispielen für die Berechnung, dass die Fahrzeuge jünger als 5 Jahre sind.

Sie haben Fragen zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung? Melden Sie sich gern bei uns. Telefon: 0711 460 50 855

Nutzungsausfalltabelle für Motorrad

Kommt für ein Motorrad nach einem Unfall Nutzungsausfall in Betracht, so ist eine separate Tabelle heranzuziehen. Diese Tabelle für Nutzungsausfall bei Motorrädern sieht 9 Gruppen vor, die nach Motorleistung/Hubraum gestaffelt sind. Die Sätze pro Tag liegen zwischen 10 und 65 Euro.

Nutzungsausfall: Dauer des Anspruchs bei einem Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht Ihnen Nutzungsausfall für die Dauer der Ersatzbeschaffung bzw. Neuanschaffung zu. Im Regelfall entspricht dies bei der Schadensabwicklung etwa 14 bis 16 Tagen. Folgende Faktoren dürfen bei der Bemessung Berücksichtigung finden:

  • Zeitraum für die Gutachtenerstellung
  • Angemessene Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen
  • Dauer der voraussichtlichen Wiederbeschaffung laut Kfz-Sachverständigem

In Einzelfällen kann der Anspruch auf Nutzungsausfall als Entschädigung auch deutlich über diesen Rahmen hinausgehen, so geschehen nach einem Urteil des OLG Celle (Aktenzeichen 5 U 159/13). Der Klägerin wurden in diesem oft zitierten Fall 26 Tage Nutzungsausfall als Entschädigung zugesprochen.

Kann bei einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden?

Diese Frage lässt leider keine eindeutige Antwort zu, da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Generell ausschließen lässt es sich aber nicht, bei fiktiver Abrechnung eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Um solche Ansprüche darlegen zu können, ist ein Schadensgutachten bzw. die dortige Angabe zur Reparaturdauer in der Werkstatt maßgeblich. Kosten für einen beratenden Rechtsanwalt hat im Haftpflichtfall der Versicherer des Unfallverursachers zu tragen.

Was darf es sein? Bargeld oder Mietwagen? So treffen Sie als Geschädigter die richtige Entscheidung!

In erster Linie ist es eine Frage der Mobilität: Können Sie auf den Wagen für wenige Tage verzichten, ist Nutzungsausfall finanziell die attraktivere Wahl: Sie können über den Auszahlungsbetrag frei verfügen. Ist die Schuldfrage allerdings offen bzw. strittig, fahren Sie mit Nutzungsausfall definitiv besser. Wird Ihnen mit einer Quote doch noch eine Teilschuld zugesprochen, wird die Nutzungsausfallentschädigung entsprechend gekürzt. Hätten Sie sich für einen Mietwagen entschieden, müssten Sie einen Teil der Kosten selber tragen.

Erhalte ich die Nutzungsausfallentschädigung …

… obwohl ich einen Zweitwagen habe?

Ja, das ist möglich, auch wenn Versicherungen häufig diesen Zweitwageneinwand bei Kürzungsversuchen einbringen. Können Sie nachweisen, dass der Zweitwagen regelmäßig für Fahrten von anderen Familienmitgliedern genutzt wird, besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Rein logisch wird ein Zweitwagen ja angeschafft, weil er für die Mobilität notwendig ist. Die Ablehnung der Versicherung würde bedeuten, dass der Zweitwagen ungenutzt herumsteht und nicht regelmäßig verwendet wird. Können Sie das widerlegen, erhalten Sie Nutzungsausfall trotz vorhandenem Zweitfahrzeug.

… für andere Fahrzeugtypen wie Motorrad, Oldtimer, E-Bike oder Quad?

Für sogenannte Freizeitfahrzeuge ist eine Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, es sei denn, Sie nutzen nachweislich eines der genannten Fahrzeuge tatsächlich für den täglichen Weg zur Arbeit. Für den Ausfall während der Reparatur wären Sie dann zu entschädigen, allerdings nur oberhalb der Bagatellschadensgrenze. Bei einem Wohnmobil sind Ansprüche prüfbar, wenn Sie einen Campingplatz bereits verbindlich gebucht haben.

… bei einem Wildunfall oder Wasserschaden?

Nein, hierbei handelt es sich um einen Fall für die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko). Das Versicherungsrecht (VersR) sieht hierbei geringere Leistungen vor. Zu prüfen ist, was in der Police für den konkreten Fall vertraglich abgedeckt ist. In aller Regel übernimmt die Kaskoversicherung aber nur die Reparaturkosten oder sie erstattet beim Totalschaden den Nutzwert bzw. Zeitwert. Schadensersatzpositionen wie Nutzungsausfall bleiben außen vor.

Die gegnerische Versicherung lehnt die Nutzungsausfallentschädigung ab: Was tun?

Ein erfahrener Anwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Ihre Ansprüche konsequent bis hin zum Klageweg beim gegnerischen Versicherer einfordern. Generell haben Sie als Geschädigter auch die Schadensminderungspflicht zu beachten. Sie dürfen also die Schadensregulierung und somit den Anspruch auf Nutzungsausfall nicht künstlich in die Länge ziehen.

Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: Was gilt?

Die Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist rechtlich sehr komplex. Sie sollten daher auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht bauen. Generell kommt eine Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Betracht. Laut OLG Zweibrücken auch als Verkehrsmittel, das nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung genutzt wird (Aktenzeichen 1 U 157/13). Der BGH ist mit seinen Urteilen zur Frage der Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge in der Hinsicht streng, dass der entgangene Nutzungsausfall konkret zu beziffern ist. Eine pauschale Entschädigung ist somit nicht möglich, wenn das Fahrzeug unmittelbar für die Erbringung gewerblicher Leistungen notwendig ist (BGH Urteil Az. VI ZR 267/83).

So beantragen Sie die Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall können Sie mit einem Musterbrief geltend machen. Speichern Sie sich die Datei ab und passen Sie die kursiv dargestellten Bereiche an. Im Anschluss schicken Sie das Schreiben per Post oder per E-Mail an die Versicherung. Wenn Sie nach einem Unfall auf ganzheitliche Unterstützung setzen, werden Ihnen alle notwendigen Arbeiten abgenommen. In enger Rücksprache mit Ihnen wird der Gutachter die Schadensersatzposition Nutzungsausfall auf Basis des eingereichten Sachverständigengutachtens einfordern.

Fazit

In diesem Beitrag haben Sie mit der Nutzungsausfallentschädigung eine mögliche Schadensersatzposition kennengelernt, die Ihnen nach einem unverschuldeten Autounfall zusteht. Je nach Schadenshöhe und Szenario stehen Ihnen weitere Ersatzansprüche zu, wobei exemplarisch die merkantile Wertminderung genannt sei. Auch wenn Ihnen der Service der gegnerischen Versicherung vieles verspricht, wird er Ihre finanziellen Interessen mit Sicherheit nicht ganzheitlich wahren wollen. Dafür brauchen Sie einen unabhängigen Sachverständigen!

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FAQ zur Nutzungsausfall-entschädigung

Haben Sie noch Fragen?

Wir antworten sofort und professionell!

Kann ich Nutzungsausfall und Mietwagenkosten gleichzeitig geltend machen?

Beide Positionen schließen sich gegenseitig aus. Sie können entweder die tatsächlich entstandenen Mietwagenkosten oder – alternativ – die Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Gilt der Anspruch auch bei einem Totalschaden?

Ja. Bei einem Totalschaden richtet sich die Ausfalldauer nach der Zeit, die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlich ist – in der Regel 10 bis 14 Tage.

Was ist, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert oder kürzt?

Das ist leider nicht selten. In solchen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Die Kosten für anwaltliche Hilfe trägt bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Gibt es eine Frist für die Geltendmachung?

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall stattgefunden hat. Dennoch gilt: Je früher Sie handeln, desto besser ist die Beweislage.