Kurzgutachten für Unfallschäden - umfassende Bewertung von Verkehrstauglichkeit und Risiken

Unser Kurzgutachten für Unfallschäden bietet Ihnen mehr als nur eine einfache Schadensbewertung. Es geht deutlich weiter, indem es verschiedene Aspekte wie die Verkehrstauglichkeit, die Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeugs sowie mögliche Risiken hinsichtlich einer Reparaturausweitung berücksichtigt.

  • Ermittlung der Schadenshöhe bei Bagatellschäden
  • Rechnungsprüfung reparierter Schäden
  • Kurzgutachten als Alternative
  • Wertgutachten für Sonderausstattungen
  • Komplett unabhängig von Versicherung
  • Vor-Ort-Begutachtung bei Ihnen
  • Kostenlos für Geschädigte
  • Gutachter berücksichtigt u.a. auch die Wertminderung

Ablauf nach dem Unfallschaden

1. Gutachter anrufen & Termin vereinbaren

Wir sind jederzeit für Sie telefonisch erreichbar und können im ersten Gespräch alle wichtigen Fragen für Sie klären.

2. Begutachtung & Beratung vor Ort

Wir besichtigten den Schadensfall schnellstmöglich bei Ihnen vor Ort, prüfen Ihr Fahrzeug genau und nehmen alle Schäden auf.

3. Kfz-Gutachten-Erstellung

Nach der Schadensaufnahme erstellen wir Ihnen das Schadengutachten und lassen es Ihnen zeitnah zukommen.

4. Abwicklung mit dem Versicherer

Wir unterstützen Sie bei der Unfallabwicklung. Direktabrechnung der Sachverständigengebühren mit der Haftpflichtversicherung.

Unfallschaden melden

Maximale Transparenz für Ihren Schadensfall: Wertverlust und Reparaturrisiken im Blick!

Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen führen eine gründliche Untersuchung des Unfallschadens durch und erstellen ein Kurzgutachten, das Ihnen eine umfassende Einschätzung des Schadens gibt. Wir berücksichtigen nicht nur den Umfang und die Reparaturkosten des Schadens, sondern auch die Auswirkungen auf die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Zudem nehmen wir die Serien- und Sonderausstattung in Betracht, um den Wertverlust sowie eventuelle Risiken bei der Reparatur zu bewerten.

Auch bei kleineren Schäden auf der sicheren Seite

Sie sind nicht sicher, was die Reparatur eines Unfallschadens kosten wird? Dann lassen Sie uns einen ersten Blick darauf werfen und die Kosten unabhängig bewerten! Denn bei sogenannten Bagatellschäden unter 700€ reicht den Versicherungen zwar eigentlich ein kurzer Reparaturkostenvoranschlag der Werkstatt aus – aber das kann Sie bares Geld kosten: Denn Werkstätten schätzen ausschließlich Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien und Arbeitszeit auf die voraussichtliche Rechnung. Ein Kostenvoranschlag vom Kfz-Gutachter hingegen setzt auch die Wertminderung mit an. Außerdem weist der Kostenvoranschlag vom Gutachter auch Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs aus. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch kleinere Schäden von uns begutachten zu lassen. Anruf genügt!

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Kurzgutachten für Unfallschäden: Die präzise Analyse, der Sie vertrauen können!

Vertrauen Sie auf unser Kurzgutachten für Unfallschäden, um eine detaillierte Analyse des Schadens zu erhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und Ihren Kurzgutachten-Termin zu vereinbaren.

Sieht oft kleiner aus, als es dann in der Realität tatsächlich ist!

Auf den ersten Blick mag der Schaden klein wirken. Doch da täuschen Sie sich! Viele Unfallbeteiligte sind überrascht, wie hoch die Schadenssumme tatsächlich ausfällt. Voraussetzung dafür ist, dass das Unfallfahrzeug von einem fachkudigen und erfahrenen Kfz-Sachverständigen begutachtet wird. Bei diesem Unfallschaden belief sich die Schadenhöhe auf, 
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Mindestens 23 Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag nach Verkehrsunfall: Das sind die Voraussetzungen

Nutzungsausfallentschädigung – was für ein langes und kompliziertes Wort! Wenn Sie diesen Ratgeber von CVP als Geschädigter gelesen haben, werden Sie die Bedeutung und wesentliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit einem Autounfall nachvollziehen können.